Kategorie: Arbeitsrecht |
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Frage: Kündigung durch Arbeitgeber - Höhe der Abfindung |
| Gefragt am 02.05.2009 19:17 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1035 |
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Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dr. Lars Nozar (Profil ansehen)
Guten Tag, zunächst gehe ich davon aus, dass Sie nicht ein Jahr, sondern 11 Jahre Betriebszugehörigkeit meinen. Auch gehe ich davon aus, dass die Abfindung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeboten wurde.
Als übliche Abfindung vor bundesdeutschen Arbeitsgerichten gilt die "Faustregel" ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Dies wären bei Ihnen ? 2.125 x 11 Jahre, somit ? 23.375,00. Bitte beachten Sie aber, dass alles Verhandlungssache ist. Ein "Mehr" ist bei besonderen Umständen nicht ausgeschlossen, ein "Weniger" allerdings auch nicht. Insbesondere ergibt sich aus ihrer Frage nicht, ob bei Nichtannahme eine Kündigung droht. Ob diese gegebenenfalls gar erfolgreich wäre, kann ich von hier nicht prüfen. Hier müssten wir eingehende Informationen haben. Da es sich jedoch um eine wichtige Entscheidung handelt (Sie werden bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages für drei Monate für den Bezug von Arbeitslosengeld gesperrt werden d.h. kein Geld erhalten)rate ich Ihnen dringend die Sache eingehend mit einem Rechtsanwalt unter Begleitung eines Steuerberaters (die steuerliche Seite sollte unbedingt vor Vertragsabschluss fachlich geprüft werden) zu besprechen. Immerhin sind viele individuelle Punkte zu prüfen, die als Informationen hier nicht vorliegen. Besten Gruss
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