Kategorie: Arbeitsrecht |
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Frage: Kündigung |
| Gefragt am 05.10.2010 20:00 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1019 |
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Bei einer Betriebsbedingten Kündigung werden 7 von 9 Beschäftigten entlassen.Es bleibt ein Arbeiter und ein Betriebsleiter.Um die Stelle des Arbeiters streiten sich 2 Personen.Der erste Alter 53 Jahre,25 Jahre Betriebszugehörigkeit,Unterhaltspflichtige Frau und 1 Kind und bis Mai 2010 Betriebsrat. |
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Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
nach § 15 I 2 KSchG ist die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit nicht zulässig. Von daher müßten beide Arbeitnehmer bis Mai 2011 weiter beschäftigt werden. Erst dann darf dem 1. gekündigt werden. Für zulässig halten würde ich auch, dem 1. bis Mai 2011 weiter Gehalt zu zahlen, ohne dass er arbeiten muss, wenn betriebsbedingt nicht genug Arbeit für beide da ist und ihm dann nach dem Mai 2011 zu kündigen. § 15 KSchG ist jedoch nach § 23 KSchG nur anzuwenden, wenn im Betrieb mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt waren. Dies scheint nach Ihrer Schilderung der Fall zu sein. Allerdings werden nach § 23 I 3 KSchG jene Arbeitnehmer nicht mitgezählt, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat. Sollte die Zahl der Arbeitnehmer durch raus rechnen dieser Arbeitnehmer auf 5 oder weniger sinken, könnte die Kündigung rechtmäßig sein. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt |
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