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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Gefragt am 03.11.2010
17:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4119

 

Ich habe am 04.10.2010 eine für 4 Wochen befristete Arbeit angenommen. (Vertrag nach den allgemein gültigen Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechtes.)Es wurde eine Vergütung von 10,00 Euro pro Stunde vereinbart. Insgesamt wurden 8 Leute für dieses Projekt eingestellt. Nun haben aber 4 Leute einen Stundenlohn von 16,00 Euro erhalten. Gleiche Arbeit und gleiche Qualifikation. Nach Rückfrage mit dem Arbeitgeber argumentierte dieser, das der Termin für das Projekt nahte, er 4 Leute auf einmal einstellen konnte und aus diesen Gründen die 16 Euro zahlt. Ist es im Sinne der Gleichbehandlung rechtens diese unterschiedlichen Stundenlöhne in der Gruppe zu zahlen und war es "Pech oder Dummheit" als erster unterschrieben zu haben und die 10,00 Euro zu akzeptieren ?
Ferner besteht ein bezahlter Urlaubsanspruch ( Im Vertrag steht Urlaub wird nicht gewärht) und die Bezahlung eines Feiertages ?? Vetrtragszeitraum war der 04.10.2010 bis 03.11.2010.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.11.2010
17:30 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 03.11.2010
17:37 Uhr

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Beantwortet am 03.11.2010 17:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4119

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Der Urlaubsausschluss ist unwirksam. Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben sie nämlich einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser wird bei einem kürzeren Arbeitsverhältnis entsprechend auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses umgerechnet.

Sollte der Urlaub nicht genommen werden können, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass dieser Urlaub abgegolten wird. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Abgeltung einen gewissen Geldbetrag zahlen ...



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