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Erklärung bei Unternehmensverkauf

Gefragt am 17.12.2013
10:09 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2784

 

Es geht um eine Frage im Arbeitsrecht. Ein kleineres mittelständisches Unternehmen soll an einen neuen Besitzer verkauft werden. Der bisherige (Noch-) Eigentümer legt nun seinen Mitarbeitern eine Erklärung zur Unterschrift vor, mit folgendem Inhalt:

\\\\\\\"Ich erkläre mich bereit, auch nach einem Besitzerwechsel weiterhin meine Arbeitskraft dem neuen Besitzer zur Verfügung zu stellen. Ich werde auch einen neuen Arbeitsvertrag, der mir rechtzeitig vorgelegt wird, unterschreiben, wenn er die gleichen Bedingungen enthält, wie mein bestehender Arbeitsvertrag. Voraussetzung ist die volle Anerkennung meiner Betriebszugehörigkeit, das gleiche Lohngefüge, die gleichen Urlaubstage, die gleichen Arbeitszeiten und die bestehende Überstundenregelung.\\\\\\\"

Dies hört sich zunächst nach Schutz der Mitarbeiter an. Sind solche Erklärungen in der Rechtspraxis üblich? Können den Arbeitnehmern durch die Unterschrift unter diese Erklärung Nachteile entstehen? Wenn ja, welche? Ist es ratsam, eine solche Erklärung als Angestellter zu unterschreiben?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.12.2013
10:09 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 17.12.2013
10:46 Uhr

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Beantwortet am 17.12.2013 10:46 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2784

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Es handelt sich um eine einseitige Verpflichtung des Arbeitnehmers. Die Erklärung dient daher in erster Linie den Interessen des alten und neuen Eigentümers.

Die Arbeitnehmer sind bei einem Betriebsübergang regelmäßig bereits ausreichend durch § 613a BGB geschützt, wonach der neue Inhaber vollständig in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt ...



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