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Kategorie: Sprachstörungen
Frage: Sprachstörung
Einsatz: € 40,00
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)

Ich lebe zusammen mit meiner Mutter da ich sie Pflege. Sie ist 50 Jahre alt und leidet an chronisch progressiver MS, ist aber geistig noch recht fit. Trotzdem habe ich in letzter Zeit einige Veränderungen an ihrer Sprache
festgestellt, die mich beunruhigen und belasten.
Das Problem liegt darin, dass sie kaum noch andere Verben ausser "tun" und "machen" benutzt, und wenn sie andere Verben benutzt, dann auch nur im Infinitiv.
Zum Beispiel: "tu mal das Radio einschalten", "tu das ma dort hin stellen", "wenn du damit fertig bist, dan tust du jenes machen".
Ich habe sie schon oft darauf aufmerksam gemacht, sie kennt die Wörter eigentlich auch, die sie verwenden könnte, aber im normalen Redefluss bleibt es eben bei diesen "tun"-Formulierungen.Es kommt mir so vor, als ob sie erst redet und dann nachdenkt. Praktisch jeder Satz enthällt "tun" oder "machen". Dazu kommt das sie auch Schwierigkeiten hat manche Wörter zu finden.Dann benutzt sie sehr oft "Ding".
Abgesehen von diesen Sprachauffälligkeiten ist sie aber in guter geistiger Verfassung, man kann also nicht von einer Demenz oder sowas ausgehen.
Können sie mir sagen was meine Mutter hat ?

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Antwort

Beantwortet von Günter Sigle (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen geschilderten sprachlichen Auffälligkeiten Ihrer Mutter sind für eine MS-Erkrankung nicht typisch. Normalerweise sind bei dieser Krankheit eher Sprechstörungen (Dysarthrie), z.B. mit verlangsamter, verwaschener Aussprache, eingeschränkter Stimmgebung und/oder Schluckstörungen (Dysphagie) zu beobachten. Bei einer MS ist die Veränderung der Persönlichkeit während des Krankheitsverlaufes nichts Ungewöhnliches.Die Sprachstörungen könnten damit in Zusammenhang stehen. Ob im Falle Ihrer Mutter nicht auch evtl. andere (neurologische) Ursachen für die auftretenden Spachauffälligkeiten verantwortlich sind, müsste mit einer spezifischeren ärztlichen und logopädischen Diagnostik eruiert werden. Voraussetzung für die Kostenübernahme der logopädischen Untersuchung/Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist hierbei eine ärztliche Verordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Sigle
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