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Kategorie: Kindererziehung allgemein

Frage: PC verbot

Gefragt am 28.05.2010 15:52 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1019
Bewertung: 4,7 (von 5 Sternen) PC verbot , 4.7 von 5 bei 1 Bewertungen Ich bin alleinerziehend und habe eine 14 jährige Tochter. Sie ist in der Schule abgesackt in letzter Zeit und kommt einfach später als vereinbart nachhause. Ich habe ihr daher einige Wochen PC-Verbot erteilt. Nun ist sie seit einer Woche aber ganz lieb und benimmt sich hervorragend. Soll

Ich bin alleinerziehend und habe eine 14 jährige Tochter. Sie ist in der Schule abgesackt in letzter Zeit und kommt einfach später als vereinbart nachhause. Ich habe ihr daher einige Wochen PC-Verbot erteilt. Nun ist sie seit einer Woche aber ganz lieb und benimmt sich hervorragend. Soll ich sie wieder an den Computerlassen? Welche Strafe soll ich ihr künftig erteilen und wie lange? anita

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Antwort

Beantwortet von Ronald Schulze (Profil ansehen)

Liebe Alleinerziehende, hallo Anita !

Ihr Anliegen beschreibt unterschiedliche Konfliktebenen.

Mangelnde Schulleistung
Nicht-Einhalten von Verabredungen

Im Allgemeinen :
Pubertär ist es nicht ungewöhnlich, dass sich Schulleistungen mindern.
Das Potential allgemeiner Unlust ist höher als die Motivation in der Schule "glänzend" zu sein
(bei uns Erwachsenen ist es in der Pubertät ähnlich gewesen).

Sich nicht (exakt) an Absprachen zu halten, ist eine in der der Pubertät durchaus gängige Verhaltensweise.

Strafen sollten, so sie denn tatsächlich ausgesprochen werden "müssen", immer im Zusammenhang mit
dem zu verändernden Verhalten stehen. Ohne Zusammenhang wird sich kein nachhaltiger "Lernerfolg"
einstellen.

Im Besonderen :
Sie als Alleinerziehende haben es sicher nicht leicht und Ihre Sorge können wir gut verstehen.
Doch wirkt das Verhalten Ihrer Tochter durchaus altersentsprechend und gibt (zunächst) keinen Anlass zur
Sorge oder gar Stresses (weil sie doch sehr rasch "ganz lieb".ist und sich "hervorragend benimmt").

Helfen kann... :
Ihre Tochter sucht ganz sicher (auch) nach Grenzen. Zeigen Sie Ihr, dass Sie ein wiederholtes
Zuspätkommen nicht tolerieren. Verbieten Sie Ihr möglicherweise unmittelbar nach Auftreten einer
Verspätung ihre nächste Verabredung. Sprechen Sie mit Ihrer Tochter (vorher) über mögliche Konsequenzen.
Stellen Sie auch dar, dass Sie sich, in Ihrer Eigenschaft als Mutter an das (Jugendschutz)gesetz halten
müssen.
Zeigen Sie Ihrer Tochter die Konsequenzen auf, die SIE (Ihre Tochter) tragen muss, wenn Sie schulisch
(kontinuierlich) nachlässt. Ein PC-Verbot steht nur dann im Zusammenhang, wenn Ihre Tochter zeitlich
stattdessen die Schule vernachlässigt. Vielleicht kann der PC (auch) helfen, schulische Leistungen zu
verbessern.

Das Ihre Tochter 1 Woche lang "ganz lieb ist und sich hervorragend benimmt" beschreibt, dass
die Mutter-Kind-Mutter-Beziehung okay ist. Gönnen Sie Ihrer Tochter - entsprechend Ihrer Verantwortung -
mehr und mehr Freiheiten in 4 Jahren ist sie volljährig.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Tochter viele Harmonien und senden
die besten Wünsche für ein angenehmes Wochenende.
www.engagement-mensch.de

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