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Kategorie: Gewalttätigkeit

Frage: körperliche Sanktionen

Gefragt am 08.06.2010 14:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024
Bewertung: 4,7 (von 5 Sternen) körperliche Sanktionen , 4.7 von 5 bei 1 Bewertungen Mein Ex-Mann ist im Umgang mit unserem gemeinsamen Sohn sehr konsequent. Er kommt von der alten Schule und wenn er mitbekommt, dass unser Sohn (13) nicht die Hausaufgaben macht, unpünktlich ist oder anderes gibt es manchmal eine Backpfeife. Nun meine Frage - darf dies mein Ex-Mann? Ich denke zw

Mein Ex-Mann ist im Umgang mit unserem gemeinsamen Sohn sehr konsequent. Er kommt von der alten Schule und wenn er mitbekommt, dass unser Sohn (13) nicht die Hausaufgaben macht, unpünktlich ist oder anderes gibt es manchmal eine Backpfeife. Nun meine Frage - darf dies mein Ex-Mann? Ich denke zwar schon, dass dies hilfreich ist, bloß bis zu welchem Grad darf man denn sein Kind (körperlich) bestrafen? jutta

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Antwort

Beantwortet von Alexandra Dürrbaum (Profil ansehen)

Hallo Jutta,

handgreifliche Züchtigungen entsprechen nicht nur nicht mehr dem heutigen Erziehungsideal, sondern stellen auch eine besondere Form der Körperverletzung dar. Wer sein Kind schlägt, macht sich strafbar! Dieser Umstand ist im § 1631 BGB ausdrücklich geregelt.
Deshalb ein ganz klares "Nein" zu Schlägen!!!

Sie müssen sich einmal überlegen, dass Ihr Sohn bereits 13 Jahre alt ist und es eine Frage der Zeit sein kann, wann er sich ebenfalls körperlich (auch seinem Vater gegenüber) zur Wehr setzt. Das hat alles nichts mit einem respektvollen Umgang zu tun. Vielmehr scheint Ihr Exmann in den beschriebenen Situationen überfordert zu sein. Er ist nicht der erste Mensch, dem "die Hand ausrutscht", wenn er mit Worten nicht mehr weiterweiß.

Wollen Sie, dass sich Ihr Sohn zu einem mündigen, jungen Mann entwickelt oder zu einem Duckmäuser, der sich nur aus Angst an Abmachungen hält?

Versuchen Sie bitte diese Angelegenheit zeitnah zu klären.


Viel Erfolg!

Alexandra Dürrbaum
-Erziehungscoach-

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