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Kategorie: Radiologie

Frage: Strahlung nach Skelletszintigrafie

Gefragt am 08.07.2010 22:26 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine kleine nunmehr 3 jährige Tochter ist im April letzten Jahres an einem sehr bösartigen Gehirntumor (Ependymoblastom = PNET) erkrankt. Wir haben nunmehr über ein Jahr sehr intensive Therapie (Chemo, Bestrahlung, 3 Hochdosen mit autologer Stammzelltransplant.) hinter uns und die Behandlung ist somit abgeschlossen.
Nun bin ich ebenfalls wieder schwanger (20.SSW).
Leider ist nun auch meine Mutter mit 51 Jahren an Brustkrebs erkrankt.
Sie hat nun eine Skellettszintigrafie bekommen, bei welcher ihr (denke ich) das Mittel Technetium-99 verabreicht wurde.
Nun mache ich mir Sorgen um meine Schwangerschaft, da Ungeborene ja unter anderem ein erhöhtes späteres Krebsrisiko haben, deren Mütter mit radioaktiven Substanzen in Verbindung kamen.

Daher meine Fragen:

1. Wielang \"strahlt\" meine Mutter nach Verabreichung dieses Mittels? Ab wann kann ich völlig ohne Bedenken an Sie heran?
2. Meine Mutter hat meine Tochter 3 Tage nach der Untersuchung lange auf dem Arm getragen. Danach nahm ich meine Tochter auf den Arm. Kann meine Tochter sodann Strahlen an mich abgeben?
3. Nach der Halbwertszeit wird 99m-tc in 99-tc umgewandelt. Hierzu steht geschrieben, das die Strahlenbelastung der bei 99-tc (also dem im Körper verbleibenden Endprodukt) als Bremsstrahlung freiwerdenden Röntgenstrahlung als gering gilt, wenn ein Sicherheitsabstand von 30 cm eingehalten wird. Die Halbwertszeit von 99-tc beträgt über 200.000 Jahre. Muss ich nun während der gesamten Schwangerschaft mindestens 30 cm Abstand halten?
5. Wie hoch ist die Strahlenbelastung gegenüber der natürlichen Exposition dieses Strahlen?
4. Kann ich die gleiche Toilette benutzen, da die Mittel ja über die Nieren ausgeschieden werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort

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Antwort

Beantwortet von Dr.med. Tobias Theben (Profil ansehen)

Die Strahlenexposition durch nuklearmedizinische Untersuchungen ist in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen.
Das liegt zum einen daran, dass die verwendeten
Radiopharmaka immer weiter verbessert werden konnten.
Zum anderen wurde die Kameratechnik immer weiter optimiert.
Im Mittel entspricht die Strahlenexposition bei einer nuklearmedizinischen Untersuchung
der Strahlendosis, die ein Mensch im Verlauf eines
Jahres aus der Umgebung aufnimmt!! Damit entspricht sie bei
vielen Untersuchungen in etwa der Strahlenexposition einer
Röntgenuntersuchung der Lunge.
1.)Nach der Untersuchung besteht noch eine geringe Reststrahlung, die aber innerhalb weniger Stunden abklingt. Sie ist so gering, daß der Gesetzgeber hier keine besonderen Auflagen macht.
2.)-5.) Trotz der langen HWZ des Stoffes 99-Tc ist für die Reststrahlung die Elimination über die Nieren maßgeblich, die innerhalb von Stunden abläuft, danach ist m.E. keine relevante Reststrahlung Ihrer Mutter mehr zu erwarten. Also ist auch kein Sicherheitsabstand erforderlich.

Das individuelle Risiko für Sie selbst und Ihre Schweamngerschaft läßt sich natürlich nicht exakt beziffern, denn theoretisch kann auch ein Restrisiko von 1:10000000 noch eine Erkrankung hervorrufen, dies ist zum erwähnten Zeitpunkt (20.SSW) jedoch erheblich weniger relevant als in den ersten 3 Monaten einer Schwangerschaft.

Ich hoffe Sie mit diesen Informationen ein wenig beruhigt zu haben, wenngleich es in der Medizin eine 100%ige Sicherheit nicht geben kann.

Alles Gute für Sie und Ihre Familie
Ihr Tobias Theben

Nachfrage
Danke für Ihre Antwort. Jedoch hätte ich - ohne Ihnen zu Nahe treten zu wollen - gerne die Antwort eines Radiologen erhalten. Die von Ihnen gegebenen Antworten sind sehr allgemein gehalten und konnten so von mir durch Recherchen im Internet bereits herausgefunden werden.
Bitte leiten Sie die Frage an einen Radiologen weiter.

Trotzdem vielen Dank

Rückantwort
Die von mir dargestellten Fakten erklären sehr genau, wieso eine Reststrahlung für Sie zu diesem Zeitpunkt kaum mehr vorhanden ist - einen weiteren Kollegen kann ich über dieses Portal nicht hinzuziehen, denke aber, daß meine Antwort nicht wirklich einen Klärungsbedarf offenläßt.
Gruß, T.Theben

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