Kategorie: Chirugie |
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Frage: Erneute Frage an Dr. Berg |
| Gefragt am 27.06.2011 16:51 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1013 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Hallo Herr Dr. Berg, |
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Beantwortet von Dr. med. Ralf Berg (Profil ansehen)
Hallo Herr Geserer,
die Röntgenbilder sind außergewöhnlich gut, und lassen sich in der Vergrößerung doch sehr gut beurteilen. Zu Ihren Fragen: (nach meiner sowie der Mitbeurteilung meines Chirurgen) 1. Der Knochenspalt ist nicht zu groß, bei Spiralbruch absolut tolerabel, wichtig oben und unterhalb der Hauptbruchlinie ist die Platte gut fixiert. Die Überstände der Tibiaschrauben sind unerheblich und üblich, die Compacta, also die Aüßere dickere Hülle des Röhrenknochens muss sicher erfasst werden damit die grosse Platte auch hält. (Gefährlicher sind Schrauben die zu kurz sind und in der Spongiosa ende, dann kann die Knochenheilung verzögert werden oder die Platte ausbrechen) 2. Ein Winkelfehlstellung ? konnten wir nicht entdecken. 3. nun zu der langen Schraube im unteren Teil Dies ist wie vermutet eine Stellschraube für das Wadenbein. Dieses muss mitfixiert werden da es ja wie auch der Aufnahme 3 zu sehen ebenfalls oben gebrochen war. Dass diese Schraube das Schienbein durchdringt und in das Wadenbein eindringt ist kein Versehen sondern Absicht. Bei der Vergrößerung der Bilder meint man auch zu erkennen, dass dort eine kleines Teil aus dem Wadenbein dreiecksförmig auch ausgebrochen ist, was durch die Schraube fixiert wird. Nun wird mir auch klar was es mit der "queren Narbe" auf sich hat: Diese ist eine Inzision, die notwendig war um die Schraube zu führen, dass sie genau an der Stelle das Wadenbein fixiert, bzw mit einem Hacken das Wadenbein festzuhalten, damit sich die Schrauben an der gewünschten Stelle eindrehen kann. Ob nun bei der Stichinzision die Sehne verletzt wurde, oder ob vielleicht unter der Haut unbemerkt die Stellschraube beim Vordringen die Strecksehne erfaßt und geschädigt hat, wird sich nur durch eine erneute OP mit Offenlegung der Anatomie klären lassen. Dabei könnte 1. Festgestellt werden ob die Sehne unterbrochen ist und 2. evt ein Rekonstuktionsversuch gemacht werden. Wenn Sie dies erwägen sollten Sie das bald machen lassen. Wenn es so sein sollte, so wäre dies ein Operationsrisiko, (Begleitverletzung von Sehnen und Weichteilen)das sich bei Ihnen leider verwirklicht hat. Diese Risiko ist sich in dem Aufklärungbogen aufgeführt, den Sie sicher vor der Op unterschrieben haben. Da sich dies nicht mehr rückgängig machen läßt würde ich Ihnen zu einer raschen Revision raten. Ich hoffe meine Einschätzungen waren für Sie hilfreich ich wünsche Ihnen alles Gute Ihr Dr. R. C. Berg
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